Produkthaftung
und Produkthaftungsgesetz
SECUTAG® schützt vor Produkthaftung bei
Produktfälschungen, Imitationen und Plagiaten - SECUTAG® verhindert
falsche Garantieansprüche
Unter Produkthaftung versteht
man die Haftung des Herstellers für Schäden, die aus der Benutzung seiner
Produkte resultieren.
Geregelt ist sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das seit dem
1.1.1990 in Kraft ist. Die Regeln des ProdHaftG treten neben die Haftung
aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Deshalb bleiben beispielsweise
Gewährleistungsansprüche von der Haftung aus dem ProdHaftG unberührt.
Das ProdHaftG ist zwingendes Recht und kann daher vertraglich nicht
abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 1 Abs. 1 ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
Verschuldensunabhängige Haftung bedeutet, dass der Hersteller auch dann
haftet, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden
kann. Der Hersteller haftet sogar bei nicht vermeidbaren Fehlern an
Einzelstücken (sog. "Ausreißer").
Produkthaftungsprozesse sind
oft erfolglos oder zumindest sehr langwierig, da nur äußerst schwer
nachzuweisen ist, dass es sich bei dem mangelhaften Produkt um die Fälschung
eines anonymen Herstellers handelt.
Mit SECUTAG® gekennzeichnete Produkte können immer als Original
erkannt werden -
Plagiate können keine identische Produktkennzeichnung haben.
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SECUTAG® ist "Ihr bester Anwalt" bei Produkthaftungsklagen.
Die Identifizierung Ihrer Originalprodukte basiert auf mikroskopisch
kleinen Partikeln, die wie ein "genetischer Fingerabdruck" die
Produkte Ihres Unternehmens schützen.
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Schützen
Sie sich gegen Produktfälschungen, die unvermeidlich Folgeschäden wie
den Verlust an Investitionen, Umsatz und Ansehen nach sich ziehen.
Fordern
Sie mit dem Formular: Kontakt
- Anfrage persönliche Beratung und ausführliche Informationen
zu Ihrer individuellen Produktsicherung.